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Zivildienstgesetz

Ausgangslage

In der Schweiz gilt die Dienstpflicht. Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann auch Zivildienst leisten. Dieser muss mit einem Gesuch beantragt werden. Früher hat eine Zulassungskommission geprüft, ob wirklich ein Gewissenskonflikt besteht. Seit 2009 gilt dieser dadurch als belegt, dass Gesuchstellende bereit sind, einen 1.5-mal so langen Dienst zu leisten wie im Militär.

2025 wurden 7211 Personen für den Zivildienst zugelassen, so viele wie noch nie. Der Zivildienst wird vor allem im sozialen und ökologischen Bereich geleistet.

Damit der Zivildienst die Ausnahme bleibt, soll das Zivildienstgesetz geändert werden. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Falls die Vorlage angenommen wird, wird das Zivildienstgesetz geändert. Neu gilt:

  • Bei einem Wechsel in den Zivildienst müssen mindestens 150 Diensttage geleistet werden, egal wie viele Diensttage im Militär noch übrig wären.
  • Auch (Unter-)Offiziere müssen bei einem Wechsel in den Zivildienst 1.5-mal so viele Diensttage leisten, wie im Militär noch übrig wären.
  • Zivildienst-Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Tiermedizin-Studium voraussetzen, sind nicht mehr erlaubt.
  • Wer bereits alle Militär-Diensttage geleistet hat, darf nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um z. B. die jährliche Schiesspflicht zu umgehen.
  • Zivildienstleistende müssen nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle Diensttage geleistet sind.
  • Wer das Gesuch für den Zivildienst während* der Rekrutenschule einreicht, muss den langen Einsatz von 180 Tagen im Jahr nach der Zulassung leisten.

Link zum Video von easyvote.

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