Nationale Abstimmungsvorlagen E-ID

Für viele Bestellungen oder Anträge im Internet muss man sich ausweisen. Heutzutage wird dafür oft ein Foto des physischen Identitätsnachweises (ID) verwendet. Die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) hat die Stimmbevölkerung 2021 bereits einmal abgelehnt. Dies vor allem deshalb, weil damals private Unternehmen die E-ID herausgegeben hätten.
Das Parlament will die Verantwortung für die E-ID nun dem Bund übertragen. Dieser soll die E-ID ausstellen, das damit verbundene System betreiben und den Schutz der Privatsphäre sowie die Datensicherheit gewährleisten. Dafür hat das Parlament ein neues Bundesgesetz ausgearbeitet. Gegen dieses Bundesgesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Falls die Vorlage angenommen wird, tritt das Bundesgesetz zur E-ID in Kraft. Eingeführt wird die E-ID allerdings frühestens Mitte 2026. Ihre Nutzung ist freiwillig und kostenlos.
Die E-ID kann unter anderem verwendet werden, um das Alter nachzuweisen, ein Bankkonto zu eröffnen oder einen Strafregisterauszug zu bestellen. Eine E-ID beantragen können sowohl Einwohner/-innen als auch Schweizer/-innen, die im Ausland leben.
Die E-ID muss bei der Bundespolizei beantragt werden und ist mit dem eigenen Smartphone verknüpft. Wer das Smartphone verliert, muss eine neue E-ID beantragen. In der E-ID-App «swiyu» können auch andere Dokumente wie z. B. der Führerausweis als digitaler Nachweis hinterlegt werden.
Die Daten, die bei der Nutzung der E-ID entstehen, dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer/-innen gespeichert werden.
Mehr Informationen finden sie auf Easy Vote.
SVP Villmergen-Hilfikon