Verwaltung

Abstimmungen von 09. Juni 2024

Um das geht es

 Nationale Vorlagen 

Prämienentlastung

Die Krankenkasse übernimmt seit dem Jahr 1996 die Kosten für die Gesundheitsversorgung. Eine Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht. Alle Versicherten müssen eine Prämie an die Krankenkasse bezahlen. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung sind seit der Einführung der Krankenkasse laufend gestiegen. Um diese Kosten zu decken, wurden die Prämien immer wieder erhöht. Wer sich die Prämie nicht oder kaum leisten kann, kann eine Verbilligung beantragen. Wie hoch die Verbilligung ist und wer genau sie erhält, ist je nach Kanton unterschiedlich. Die Finanzierung der Prämienverbilligung ist zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Der Bund passt die Verbilligung den Gesundheitskosten an. Die Kantone können selbst entscheiden, in welchem Umfang sie die Verbilligung anpassen. 

Es wurde eine  Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass die Prämie höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens sein darf. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.  

Der Bundesrat und das Parlament haben einen  indirekten Gegenvorschlag zur Initiative entworfen. Was dieser genau beinhaltet findest du weiter unten.

Der Link zum Erklärvideo von easyvote.

Kostenbremse

In der Schweiz soll eine Kostenbremse für die Krankenversicherung eingeführt werden. Die Kosten für die Krankenversicherung sollen nicht viel stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne.

Jede Person in der Schweiz muss eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse abschliessen und für diese eine Krankenkassenprämie bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt dafür einen Teil der Kosten für die medizinischen Leistungen. Wie viel medizinische Leistungen kosten, bestimmen die Krankenkassen zusammen mit den Verbänden der Leistungserbringer (z. B. Apothekerverband). Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern müssen von den Behörden genehmigt werden. 

Die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien sind seit der Einführung der Krankenkasse stark gestiegen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, z. B. die Entwicklung neuer Behandlungsmöglichkeiten.

Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die fordert, dass eine Kostenbremse für die Krankenkassen eingeführt wird.

Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

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Körperliche Unversehrtheit

Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit einer Person sollen nur mit ihrer Zustimmung geschehen dürfen. Erteilt eine Person keine Zustimmung, darf sie deshalb keine Nachteile erfahren oder bestraft werden.

In der Bundesverfassung steht, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit hat. Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit darf nur im Rahmen des Gesetzes eingeschränkt werden. Ein Eingriff in die körperliche und geistige Unversehrtheit ist dann gerechtfertigt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Ebenfalls gerechtfertigt ist ein solcher Eingriff, wenn die Grundrechte einer anderen Person gefährdet sind. Das ist z. B. der Fall, wenn die Polizei Verdächtige durchsucht oder festnimmt. 

Während der Corona-Pandemie galten einige Einschränkungen nur für ungeimpfte Personen. Wer z. B. in ein Restaurant gehen wollte, musste sich impfen lassen. Ein Teil der Bevölkerung sieht dies als Einschränkung ihres Rechtes auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Es wurde eine  Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit in der Bundesverfassung genauer festgelegt wird. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

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Sichere Stromversorgung

In der Schweiz soll mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden. Dafür sollen neue Regelungen und Unterstützungsmassnahmen eingeführt werden.

Im Winter importiert die Schweiz in der Regel Strom aus dem Ausland. Manchmal ist das aber nicht oder nur eingeschränkt möglich, z. B. wegen Krisen im Ausland. Damit die Schweiz auch dann genug Strom hat, möchte das Parlament die Stromproduktion durch erneuerbare Energien im Inland fördern. Dafür hat es das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» beschlossen.

Gegen das Bundesgesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

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 Kantonale Vorlagen 

 

Klimaparagraph

Der Klimaparagraf geht aus einer parlamentarischen Initiative hervor. Dieser verpflichtet Kanton und Gemeinden, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Gleichzeitig erhalten sie den Auftrag, sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auseinanderzusetzen und Anpassungsmassnahmen zu ergreifen. Dabei sind die Ziele des Bundes und die für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen zu berücksichtigen. Die Schweiz soll ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden (Netto-Null-Ziel).

In der Schweiz und im Aargau zeigen sich die Auswirkungen des Klimawandels bereits heute überdurchschnittlich stark. Der bisherige Temperaturanstieg ist mehr als doppelt so hoch wie im globalen Durchschnitt. Die Auswirkungen treffen alle Bereiche von Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. In den kommenden Jahrzehnten wird die Temperatur weiter ansteigen. Längere Trockenperioden, häufigere und längere Hitzewellen und mehr Starkniederschläge werden unser Klima prägen.

Der Kanton Aargau erarbeitete 2021 eine kantonale Klimastrategie mit einem Massnahmenplan. Es hat sich bei der Umsetzung der Klimastrategie gezeigt, dass verbindliche Ziele fehlen. Mit der Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung des Kantons Aargau schafft der Kanton diese verbindliche Grundlage für den Umgang mit den Herausforderungen des Klimawandels.

Die Revision der Verfassung des Kantons Aargau wird weiter dazu genutzt, den Titel der Verfassung des Kantons Aargau mit der Kurzbezeichnung "KV" und dem Kurztitel "Kantonsverfassung" zu ergänzen.

 

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