Amtsenthebungsinitiative
Im Juni 2020 wurde die Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung» bei der Staatskanzlei eingereicht. Die Initiative verlangt, dass auf kantonaler Ebene für Mitglieder von Behörden eine gesetzliche Regelung für eine Amtsenthebung und eine Amtseinstellung geschaffen werden soll.
Im Grundsatz kann eine Person, die für eine Behörde von dem zuständigen Gremium gewählt worden ist, nicht von ihrem Amt enthoben werden. Dies gilt auf der kantonalen, sowie auf der kommunalen (Gemeinde) Ebene.
Was aber, wenn ein AmtsträgerIn einen gravierenden Vertrauensbruch begeht und nicht mehr tragbar ist? Muss dann bis zum ende der Legislatur die Person weitergetragen werden? Was wenn eine Straftat vorliegt?
Der Mensch ist keine Maschine. Was wenn jemand ernsthaft krank wird und nicht zurück tretten will?
Das Aargauer Volk soll dem Regierungsrat eine gesetzliche Möglichkeit schaffen, unter bedingten Voraussetzungen eine Enthebungsverfahren einzuleiten. Diese wären an Bedingungen gebunden.
In sechs Kantonen gibt es bereits eine solche Möglichkeit. Zum Teil kann nur die ganze Regierung abgewählt werden und anschliessend muss neu gewählt werden. Andere wiederum können einzelne Personen abwählen.
Auf Bundesebene ist es seit 2008 so geregelt, dass die Vereinte Bundesversammlung die Amtsunfähigkeit eines Bundesrates feststellen kann. Insbesondere würde dies bei gesundheitlichem Problem zum Tragen kommen, wenn eine weitere Amtsausübung verunmöglicht, Beispielsweise nach einem Unfall.
Text: Simon Lutz
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